Nutzungsbedingungen Hundewiese Nienburg

„Hundewiese Nienburg“ im Domänenweg 20

Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten für das umzäunte Gelände der Hundewiese und

sollen einem störungsfreien und harmonischen Miteinander sowie dem Schutz der Hunde und 

Menschen dienen. Sie sind Bestandteil des Nutzungsvertrages und sind in der jeweils gültigen Version 

auf der Website der Betreiberin (www.hundewiese-nienburg.de) veröffentlicht.

Mit dem Betreten der Wiese erklären Sie sich mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden und 

versichern insbesondere, dass Ihr Hund gesund, geimpft und ausreichend versichert ist. Eine Aufsicht 

findet nicht statt.

 

I. Art und Umfang der Nutzungsmöglichkeiten, Vorbehalt von Änderungen

1. Die Betreiberin bietet den Nutzern eine ca. 5000 Quadratmeter große, abgeschlossene und

eingezäunte Wiese an. Hunde können hier freien Auslauf genießen, herumtollen und mit

anderen Hunden Kontakt haben oder trainiert werden. Eine Aufsicht findet nicht statt.

Es wird darauf hingewiesen, dass auf der Wiese Erhebungen, Wurzeln oder

Bodenunebenheiten vorhanden sind. Diese können durch Laub, Dreck oder Schnee

verdeckt sein. Zu beachten ist auch, dass bei Regen oder Schnee eine erhöhte

Rutschgefahr für Mensch und Hund besteht. Die Wiese wird nicht von Laub und Schnee

geräumt.

 

2.1 Interessenten haben die Möglichkeit, die Hundewiese für sich allein oder mit Freund*innen

oder Bekannten zu mieten. Die Buchung erfolgt über die Seite www.hundewiese-nienburg.de.

 

2.2 Die Nutzung der Wiese ist maximal mit bis zu 4 Hunden gleichzeitig erlaubt. Diese Regel

gilt nicht für Mehrhundehalter mit mehr als 4 eigenen Hunden. Einer Nutzung mit mehr als 4 Hunden 

kann auf formloses Anschreiben zugestimmt werden: Mail an info@neho-hundetraining.de

Eine Untervermietung der Hundewiese an Dritte ist nicht gestattet. Gruppentreffen mit mehr als 4 

Menschen und/oder Hunden müssen bei der Buchung der Vermieterin angemeldet werden und 

können ohne gesonderte Begründung abgelehnt werden. 

Auch Hundetrainer, Hundevereine, Tierphysiotherapeuten oder Tierfotografen können die Wiese für Ihre 

Trainingseinheiten, Kurse oder Fotosessions mieten. Vorgenannte müssen sich 

eine Nutzung im Vorhinein von der Besitzerin der Hundewiese je Aufenthalt genehmigen lassen. Bitte II. 6 

beachten.

Hierzu können Sie die Wiesennutzung als Einzelstunde oder als Abonnement buchen. Weitere 

Informationen dazu finden Sie auf www.hundewiese-nienburg.de.

 

3. Der Eingang der Wiese befindet sich im Domänenweg 20, 31582 Nienburg/W. Außerhalb der 

Öffnungszeiten und von gebuchten Stunden ist ein Betreten des Geländes nicht gestattet. Für den 

Einlass wird ein Zahlencode bekannt gegeben, der sich regelmäßig ändert. Der Erhalt 

dieser Zugangsmöglichkeiten wird in den entsprechenden Nutzungsverträgen je nach Nutzungsart 

einzeln geregelt. Mit dem Code kann ausschließlich zu den berechtigten Zeiten die Tür zum Gelände 

geöffnet werden. Die Eingangstüre ist stets sorgfältig zu schließen.

 

4.Eventuelle Änderungen der Öffnungszeiten oder Schließtage werden – wenn möglich –

rechtzeitig bekannt gegeben.

 

5. Ein Anspruch auf Einlass bzw. Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.

 

6. Autos müssen ordnungsgemäß auf einem der Stellplätze oder einem öffentlichen

Stellplatz abgestellt werden. Das Befahren der Hundewiese ist nicht gestattet.

 

7. Die Betreiberin bietet keine Aufsicht oder Betreuung der Hunde an. Jeder Nutzer

(Tierhalter bzw. Hundeführer) ist für das Verhalten seines Tieres verantwortlich. Jeder Nutzer

der Hundewiese hat während des Aufenthalts die Aufsichtspflicht über seine Hunde. Er ist

verpflichtet, sie über den gesamten Zeitraum des Besuches zu beaufsichtigen. Der

Nutzer darf seinen Hund nicht allein im Gelände lassen. Kot ist zu entfernen und in den 

entsprechenden Behältnissen zu entsorgen. Leckerchen, Hundefutter etc. darf nicht auf der 

Hundewiese verstreut werden, ohne dass ein Einsammeln erfolgt. Wenn Suchspiele mit Futter mit dem Hund erfolgen muss der 

Hundehalter dafür Sorge tragen, dass die Futterreste entsorgt werden. 

 

8. Die Betreiberin behält sich vor, den Zugang zur Wiese aufgrund von Witterungsverhältnissen oder 

aus sonstigen wichtigen, von der Betreiberin nicht zu vertretenden, Gründen (z. B. amtliche 

Unwetterwarnung, höhere Gewalt, Wartungsarbeiten) zu schließen. Die Nutzer werden hierüber 

unverzüglich informiert. Bereits von ihnen entrichtete Nutzungsgebühren werden zurückerstattet. Die 

Rückerstattung erfolgt unverzüglich. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die 

Nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder

grobe Fahrlässigkeit von Seiten der Betreiberin vorliegt, ausgeschlossen.

 

II. Zugangsvoraussetzungen

1. Hunde müssen über die erforderlichen Impfungen verfügen, d. h. über einen den aktuellen

veterinärmedizinischen Leitlinien entsprechenden ausreichenden Impfschutz, insbesondere

gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut. Sie müssen frei von

ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein. Der Nutzer muss einen aktuellen Impfpass

vorweisen können und versichert mit dem Betreten der Wiese, dass diese Voraussetzungen

vorliegen. Für Schäden, die durch Parasitenbefall oder ansteckende Krankheiten verursacht

werden, haftet der Hundehalter. Der Hund muss sich in einem guten gesundheitlichen Zustand befinden.

 

2. Für die Hunde muss eine Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen. Der

Nutzer muss eine gültige Hundehaftpflichtversicherung vorweisen können und versichert mit

dem Betreten der Wiese, im Besitz einer solchen Haftpflichtversicherung zu sein. Liegt kein

Versicherungsschutz vor, haftet der Hundehalter voll für entstandene Schäden.

 

3. Läufige Hündinnen dürfen das Gelände nicht betreten. Bei nicht rechtzeitig erkannter

Läufigkeit übernehmen wir im Falle eines Deckaktes keine Haftung.

 

4. Die Hunde müssen im gemeinsamen Freilauf mit anderen Hunden sozialverträglich sein

und über einen gewissen Grundgehorsam verfügen. Die Hunde müssen ordnungsgemäß bei der 

jeweiligen Gemeinde/Stadt angemeldet sein. Ggf. kann auch eine Abschrift des Hundesteuer-

bescheides bei Anmietung der Hundewiese durch die Betreiberin gefordert werden. Hunde, denen 

eine Maulkorbpflicht behördlich auferlegt wurde, haben diesen auf der Hundewiese zu tragen. Auch

bei diesen Hunden wird eine Sozialverträglichkeit zu Menschen und/oder Hunden vorausgesetzt.

 

5. Die Verwendung von tierschutzwidrigem Zubehör, durch welches Schmerzen, Leiden oder

Schäden entstehen können, führen zum sofortigen Ausschluss von der Nutzungsmöglichkeit

der Hundewiese. Dies betrifft z. B. Elektroreizgeräte, Stachelhalsbänder, Würgehalsbänder

ohne Zugstopp, Erziehungsgeschirre mit Zugwirkung unter den Achselhöhlen oder der

Nierengegend etc.

Zusatz: Die Befestigung einer Schleppleine am Halsband ist auf der Hundewiese ausdrücklich 

untersagt. Eine Schleppleine muss am Geschirr befestigt sein.

 

6. Die Anwendung von aversiven Erziehungsmethoden, die z. B. auf Schreck- oder

Schmerzreiz setzen führen zum sofortigen Ausschluss von der Nutzungsmöglichkeit der

Hundewiese.

Dies betrifft

- Erziehungshalsbänder mit automatischem Auslöser (z. B. Sprüh-Halsbänder)

- das gezielte Anspritzen von Hunden mit Wasser oder das Werfen von Gegenständen auf

oder neben Hund mit dem Zweck, das gezeigte Verhalten zu unterbrechen

- einschüchternde Maßnahmen gegenüber Hunden (wie z. B. Anschreien oder Bedrohung

durch Körpersprache)

- körperliche Handlungen, die bewusst erschrecken oder schmerzen (wie. z. B. Kneifen)

- Das gilt auch ganz ausdrücklich für Trainer, die auf der Hundewiese Training

durchführen, auch wenn diese Trainingsmethode im Einverständnis mit dem Kunden

stattfindet. Handlungen gegen das Tierschutzgesetz werden nicht geduldet!

 

7. Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und

Zugangsvoraussetzungen, insbesondere für das Vorhandensein einer entsprechenden

Haftpflichtversicherung, obliegt ausschließlich dem Nutzer. Er hat ausschließlich selbst den

Versicherungsschutz für den/die mitgeführten Hund/e zu überprüfen und sicherzustellen. Die

Betreiberin der Hundewiese trifft diesbezüglich keine konkrete Nachforschungs-,

Befragungs- oder Überprüfungspflicht. Sie kann aber die Vorlage eines entsprechenden

Nachweises verlangen. Der Nutzer ist für die gesetzeskonforme Haltung und den

gesundheitlichen Zustand seines Tieres selbst verantwortlich.

 

8. Kinder und Jugendliche dürfen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres die Wiese nur in

Begleitung einer volljährigen Begleitperson nutzen, auf die von den Eltern die

Erziehungsberechtigung für die Dauer des Besuches der Hundewiese übertragen wurde. Ihnen obliegt

die alleinige Aufsichtspflicht über die Minderjährigen. Die Kinder sind stets im Auge zu behalten. Die Trainingsgeräte sind kein

 Kinderspielzeug. Die Gefahr, die von Hunden ausgehen kann, ist nicht zu unterschätzen (sei es aus Angst durch schlechte 

Erfahrungen, schlichter Unwillen Kindern gegenüber oder auch das versehentliche Umrennen im 

Spiel). Die Wiese ist ein Trainings- oder Freilaufgelände für Hunde, kein Spielplatz für Kinder. Sie 

haben in Reichweite ihrer Eltern bzw. der befugten Aufsichtsperson zu bleiben. Kontakt von Kindern 

zu fremden Hunden ist nur nach Einwilligung des jeweiligen Hundehalters erlaubt. Schreien, rennen, 

rumtoben und sonstiges normales Kinderverhalten kann bei Hunden Jagd- und Beutereflexe auslösen 

und ist daher auf der Wiese nicht gestattet und somit zu unterlassen. Steine, Baumstämme und sämtlichen anderen

Elemente sind ausschließlich für die Benutzung durch Hunde konzipiert und nicht für Menschen (egal 

welchen Alters)!

 

9. Bei Vorliegen einer amtlichen Unwetterwarnung darf die Wiese nicht betreten werden.

 

10. Bei Dunkelheit muss die Wiese verlassen werden.

 

11. Das Betreten der Wiese darf ausschließlich unter Nutzung des Codes am Eingangssystem erfolgen.

 

III. Verhalten auf der Wiese

Ich bitte alle Nutzer um einen angemessenen und respektvollen Umgang miteinander. Wer die Wiese gemietet hat, 

darf über die weiteren Hunde bestimmen und diese zulassen oder nicht. Es gilt weiterhin die Höchstanzahl von 4 Hunden.

 

1. Aggressives Verhalten von Menschen wird von der Betreiberin nicht geduldet und führt zu einem

sofortigen Platzverweis, welcher je nach Schwere des Falls zu einem befristeten oder endgültigen 

Hundewiesenverbot führen kann. Hierzu zählen etwa verbale Attacken, körperliche Übergriffe oder

 aggressives Verhalten gegenüber dem eigenen oder fremden Hund wie schlagen, schütteln oder 

treten aber auch anderen Menschen gegenüber. Diesbezügliche Beobachtungen sind der Betreiberin

umgehend mitzuteilen.

 

2. Das Gelände ist so zu verlassen, wie sie vorgefunden wurde. Jeder Nutzer ist verantwortlich dafür, 

dass das Gelände ordentlich und sicher verlassen wird. Hundekot ist in den dafür vorgesehenen 

Mülleimer zu entsorgen. In diesem Mülleimer ist ausschließlich Hundekot zu entsorgen. Sonstiger 

Müll muss wieder mit nach Hause genommen und privat entsorgt werden. Es ist verboten, die 

Hundewiese als Toilette für Menschen zu nutzen. Ebenso ist Grillen verboten. Sollten Glasflaschen mit 

auf das Gelände gebracht werden, so ist darauf zu achten, dass ein Bruch des Glases verhindert wird. 

Sollte dennoch Glas zu Bruch gehen, so sind sämtliche Glasscherben durch den Nutzer sofort zu 

entfernen und zu entsorgen. Die Hundewiese dient ausschließlich als „Freilauffläche für Hunde“.

 

3. Das Gelände ist zeitig so zu verlassen, dass der Folge-Nutzer pünktlich mit seinem Hund

das Gelände betreten kann, spätestens jedoch 5 Minuten vor der vollen Stunde. Nutzer der

folgenden Stunde haben vor Beginn ihrer Nutzungszeit den Eingangsbereich freizuhalten,

um das Verlassen des Geländes durch den Vor-Nutzer nicht zu behindern oder zu

erschweren.

 

4. Die Betreiberin macht auf die Verletzungsgefahr durch Halsbänder (auch jede Art von

Parasitenhalsbändern) und Geschirre aufmerksam, wenn mehrere Hunde im Freilauf auf

dem Gelände sind. Die Hunde dürfen nicht mit einer Leine oder Ähnlichem am Zaun befestigt 

werden. Das Ableinen hat erst auf der Hundewiese zu erfolgen, damit kein Hund auf die 

Straße laufen kann. 

 

5. Im Zugangsbereich zur Hundewiese (auf dem Weg und insbesondere vor dem Eingang) muss

der Hundeführer jederzeit Kontrolle über seinen Hund haben, hier gilt also Leinenpflicht.

 

6. Die Wiese ist aufgrund der vielen Hunde sehr sorgfältig sauber zu halten. Hundewiesennutzer

haben darauf zu achten, dass der Kot ihrer Hunde (und Übersehenes) unverzüglich und

ordnungsgemäß entsorgt wird. Sie finden hierzu auf dem Gelände auch entsprechende

Tüten, mit der diverse Hinterlassenschaften in den dafür vorgesehenen Müllbehälter

geworfen werden können. Hunde mit Durchfallerkrankungen etc. dürfen nicht auf die Hundewiese.

 

7. Buddeln auf dem Gelände ist zu unterbinden. Sollte ein Hund unbemerkt beginnen, ein

Loch zu buddeln, ist dieses durch den Tierhalter bzw. Hundeführer umgehend wieder zu

schließen. Buddellöcher stellen ein hohes Unfallrisiko für Mensch und Hund dar. Buddeln im

Bereich des Zaunes ist sofort zu unterbinden!

 

8. Der Tierhalter bzw. Hundeführer hat jederzeit dafür zu sorgen, dass durch seinen Hund

andere Nutzer der Wiese nicht belästigt oder gefährdet werden.

 

9. Das Mitbringen von Holzstöcken und Ästen auf die Hundewiese ist verboten. Beim Mitbringen

von Spielzeug ist darauf zu achten, dass es nicht zu Streitigkeiten oder Ressourcenverhalten unter

den Hunden kommt. Auch Jagdsequenzen unter den Hunden sowie Raufereien sind sofort zu unter-

binden. Jeder Tierhalter bzw. Hundeführer hat die Aufsichtspflicht über seinen Hund. Es gibt

keine Aufsicht von Seiten der Betreiberin. Er ist verpflichtet, seinen Hund über den

gesamten Besuchszeitraum im Auge zu haben und zu erkennen, wenn es bedrohlich wird.

Auch im Fall eines kurzen und meist harmlosen Scheinkampfes anderer Hunde ergreifen Sie

bitte Maßnahmen, um die Situation zu entschärfen. Situationen wie Mobbing, heftiges

Hetzen, Drohfixieren, ständiges Dominieren, Beißattacken usw. sind im Vorfeld zu

unterbinden. Die Grundsätze tierschutzgerechten Verhaltens sowie einer gewaltfreien

Hundeerziehung sind jederzeit einzuhalten.

 

10. Auf dem gesamten Gelände herrscht Alkohol- und Rauchverbot sowie ein Verbot offenes Feuer zu machen. 

Dieses bezieht sich auf das gesamte Gelände sowie den Parkplatz. 

 

11. Löcher im Zaun oder andere Beschädigungen sind umgehend zu melden. Kann eine

akute Gefährdung nicht ausgeschlossen werden, muss der Schädiger sich selbst unverzüglich um eine 

Absicherung kümmern und andere Nutzer sofort warnen.

 

12. Die Betreiberin hält als Service in den warmen Sommermonaten eine Trinkmöglichkeit für die 

Hunde bereit. Es liegt generell in der Verantwortung der Hundehalter ausreichend frisches 

Trinkwasser für den eigenen Hund selbst mitzubringen.

 

IV. Haftung und Haftungsausschluss

1. Die Betreiberin trifft regelmäßig die notwendigen Vorkehrungen, um Gefahrenquellen auf

der Wiese zu vermeiden und zu beseitigen. Sie haftet für einen Schaden, der aus einer

vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung der Betreiberin oder auf einer

vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder

Erfüllungsgehilfen der Betreiberin beruht. Die Haftung für Personenschäden ist ausgeschlossen. 

Im Übrigen ist die Haftung der Betreiberin wegen anfänglicher oder nachträglicher Mängel der 

umzäunten Hundewiese oder wegen einer Verletzung vertraglicher oder sonstiger Pflichten 

ausgeschlossen. Dies gilt für jegliche Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund. Der Ausschluss 

umfasst insbesondere die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel, die 

Verschuldenshaftung für nachträgliche Mängel, die Haftung wegen einer positiven Vertragsverletzung 

und Ersatzpflichten nach außervertraglichen Haftungsregeln, z. B. nach § 823 BGB.

 

2. Das Gelände ist umzäunt und bietet einen gewissen Schutzraum für Hunde. Es wird aber

keine Garantie vor Ausbruch und Weglaufen der Tiere übernommen. Jeder Hundehalter hat die Aufsichts-

pflicht über seinen Hund.

 

3. Es wird keine Haftung für verloren gegangene Gegenstände übernommen.

 

4. Soweit ein Verstoß gegen die unter Ziff. I bis III aufgeführten Voraussetzungen und

Obliegenheiten des Nutzers die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen durch ihn

ausschließt oder einschränkt, sind Ansprüche gegen die Betreiberin ausgeschlossen, soweit

für auftretende Beeinträchtigungen nicht die Verletzung von Pflichten der Betreiberin

ursächlich oder mitursächlich sind.

 

5. Soweit der Nutzer durch Verletzung der vorstehenden Pflichten und Obliegenheiten die

vertragsgemäße Nutzung der Hundewiese und/oder sich oder andere Nutzer und/oder Dritte

erheblich gefährdet oder beeinträchtigt, ist die Betreiberin berechtigt, den Nutzer nach den

Bestimmungen von Ziff. V. von der Nutzung der Hundewiese auszuschließen.

 

6. Die Betreiberin behält sich vor, den Zugang zum Gelände aufgrund von Witterungsverhältnissen 

(amtliche Unwetterwarnung) oder aus sonstigen wichtigen, von der Betreiberin nicht zu 

vertretenden, Gründen (z. B. amtliche Unwetterwarnung,  Wartungsarbeiten) zu 

schließen. Die Nutzer werden hierüber unverzüglich informiert. Bereits von ihnen entrichtete 

Nutzungsgebühren werden zurückerstattet. Die Rückerstattung erfolgt unverzüglich. Weitergehende 

Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit 

betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Seiten der Betreiberin vorliegt, 

ausgeschlossen.

 

7. Wird die Nutzung der Hundewiese aus einem Grund nicht in Anspruch genommen, der in der

Sphäre des Nutzers liegt (z. B. Unwohlsein, Krankheit, andere Termine, Urlaub), so hat er keinen 

Anspruch auf anteilige Erstattung der Nutzungsgebühr, wenn die Betreiberin das Gelände zum

vertragsgemäßen Gebrauch zur Verfügung stellen konnte. Der Zugangscode darf nicht an andere 

Nutzer weitergegeben werden. Absagen müssen 48 Stunden vor dem Zugangstermin erfolgen, da ansonsten

die Nutzungsgebühr fällig wird.

 

8. Schäden am Eigentum der Betreiberin durch den Hund hat der Tierhalter zu tragen. Für

Schäden die der Hund an Dritten (Hunden, Menschen oder Sachen) verursacht, haftet der

Eigentümer des Tieres. Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Schaden, der einem Dritten

durch den Hund entstanden ist, verschuldensunabhängig zu ersetzen. Falls es zu Verletzungen bzw. 

Schäden gekommen ist, so sind die Kontaktdaten der Beteiligten vor Verlassen der Hundewiese

 zwingend auszutauschen.

 

V. Ausschluss von Nutzern und Folgen von Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen

1. Nutzer, die den vertragsgemäßen Gebrauch der Hundewiese stören und sich nicht an die

Nutzungsbedingungen der Betreiberin halten, können von der Betreiberin ausgeschlossen

werden. Der Ausschluss kann je nach Schwere des Verstoßes zu einem befristeten oder

endgültigen Wiesenverbot führen.

 

2. Insofern kann die Betreiberin den Nutzungsvertrag fristlos kündigen, wenn die

Anwesenheit des Nutzers aufgrund des Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen für die

Betreiberin und/oder die anderen Nutzer nicht mehr zumutbar ist. Eine Abmahnung ist nicht 

erforderlich.

 

3. Der Betreiberin steht in diesen Fällen die Nutzungsgebühr weiter zu, soweit sich nicht

ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Leistungen

ergeben. Schadensersatzansprüche der Betreiberin bleiben unberührt.

 

VI. Sicherheitshinweis

Es kommt leider immer wieder vor, dass auf bei Hundehaltern beliebten Wegen und Plätzen

Hunde-Giftköder ausgelegt werden. Daher weist die Betreiberin darauf hin, dass kein Hund

etwas vom Boden fressen sollte, was er nicht vom eigenen Hundeführer bekommen hat.

Zwar ist das Gelände umzäunt und abgeschlossen, es kann aber nicht vollständig ausgeschlossen

 werden, dass derartige Giftköder auf das Gelände gelangen.

Die Betreiberin macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Nutzung der Elemente auf

der Hundewiese (Steine, Baumstämme, Hindernisse – Rutschgefahr bei Nässe!

Eigenbeweglichkeit der Hindernisse) komplett in der Verantwortung der Hundehalter selbst

liegt und diese ausdrücklich nicht für die Nutzung durch Menschen jeglichen Alters gedacht sind. Die 

Elemente der Hundewiese sind keine Kinder-Spielgeräte! Diese Geräte sind nur für die Hunde be-

stimmt.

 

VII. Informationen zur Betreiberin

Betreiberin ist:

Nele Hoffmann

Mahlen 7

27324 Eystrup

Tel. 0170 8406770

www.hundewiese-nienburg.de

 

 

 

©Nele Hoffmann Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten. 

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