Nutzungsbedingungen Hundewiese Nienburg
„Hundewiese Nienburg“ im Domänenweg 20
Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten für das umzäunte Gelände der Hundewiese und
sollen einem störungsfreien und harmonischen Miteinander sowie dem Schutz der Hunde und
Menschen dienen. Sie sind Bestandteil des Nutzungsvertrages und sind in der jeweils gültigen Version
auf der Website der Betreiberin (www.hundewiese-nienburg.de) veröffentlicht.
Mit dem Betreten der Wiese erklären Sie sich mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden und
versichern insbesondere, dass Ihr Hund gesund, geimpft und ausreichend versichert ist. Eine Aufsicht
findet nicht statt.
I. Art und Umfang der Nutzungsmöglichkeiten, Vorbehalt von Änderungen
1. Die Betreiberin bietet den Nutzern eine ca. 5000 Quadratmeter große, abgeschlossene und
eingezäunte Wiese an. Hunde können hier freien Auslauf genießen, herumtollen und mit
anderen Hunden Kontakt haben oder trainiert werden. Eine Aufsicht findet nicht statt.
Es wird darauf hingewiesen, dass auf der Wiese Erhebungen, Wurzeln oder
Bodenunebenheiten vorhanden sind. Diese können durch Laub, Dreck oder Schnee
verdeckt sein. Zu beachten ist auch, dass bei Regen oder Schnee eine erhöhte
Rutschgefahr für Mensch und Hund besteht. Die Wiese wird nicht von Laub und Schnee
geräumt.
2.1 Interessenten haben die Möglichkeit, die Hundewiese für sich allein oder mit Freund*innen
oder Bekannten zu mieten. Die Buchung erfolgt über die Seite www.hundewiese-nienburg.de.
2.2 Die Nutzung der Wiese ist maximal mit bis zu 4 Hunden gleichzeitig erlaubt. Diese Regel
gilt nicht für Mehrhundehalter mit mehr als 4 eigenen Hunden. Einer Nutzung mit mehr als 4 Hunden
kann auf formloses Anschreiben zugestimmt werden: Mail an info@neho-hundetraining.de.
Eine Untervermietung der Hundewiese an Dritte ist nicht gestattet. Gruppentreffen mit mehr als 4
Menschen und/oder Hunden müssen bei der Buchung der Vermieterin angemeldet werden und
können ohne gesonderte Begründung abgelehnt werden.
Auch Hundetrainer, Hundevereine, Tierphysiotherapeuten oder Tierfotografen können die Wiese für Ihre
Trainingseinheiten, Kurse oder Fotosessions mieten. Vorgenannte müssen sich
eine Nutzung im Vorhinein von der Besitzerin der Hundewiese je Aufenthalt genehmigen lassen. Bitte II. 6
beachten.
Hierzu können Sie die Wiesennutzung als Einzelstunde oder als Abonnement buchen. Weitere
Informationen dazu finden Sie auf www.hundewiese-nienburg.de.
3. Der Eingang der Wiese befindet sich im Domänenweg 20, 31582 Nienburg/W. Außerhalb der
Öffnungszeiten und von gebuchten Stunden ist ein Betreten des Geländes nicht gestattet. Für den
Einlass wird ein Zahlencode bekannt gegeben, der sich regelmäßig ändert. Der Erhalt
dieser Zugangsmöglichkeiten wird in den entsprechenden Nutzungsverträgen je nach Nutzungsart
einzeln geregelt. Mit dem Code kann ausschließlich zu den berechtigten Zeiten die Tür zum Gelände
geöffnet werden. Die Eingangstüre ist stets sorgfältig zu schließen.
4.Eventuelle Änderungen der Öffnungszeiten oder Schließtage werden – wenn möglich –
rechtzeitig bekannt gegeben.
5. Ein Anspruch auf Einlass bzw. Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.
6. Autos müssen ordnungsgemäß auf einem der Stellplätze oder einem öffentlichen
Stellplatz abgestellt werden. Das Befahren der Hundewiese ist nicht gestattet.
7. Die Betreiberin bietet keine Aufsicht oder Betreuung der Hunde an. Jeder Nutzer
(Tierhalter bzw. Hundeführer) ist für das Verhalten seines Tieres verantwortlich. Jeder Nutzer
der Hundewiese hat während des Aufenthalts die Aufsichtspflicht über seine Hunde. Er ist
verpflichtet, sie über den gesamten Zeitraum des Besuches zu beaufsichtigen. Der
Nutzer darf seinen Hund nicht allein im Gelände lassen. Kot ist zu entfernen und in den
entsprechenden Behältnissen zu entsorgen. Leckerchen, Hundefutter etc. darf nicht auf der
Hundewiese verstreut werden, ohne dass ein Einsammeln erfolgt. Wenn Suchspiele mit Futter mit dem Hund erfolgen muss der
Hundehalter dafür Sorge tragen, dass die Futterreste entsorgt werden.
8. Die Betreiberin behält sich vor, den Zugang zur Wiese aufgrund von Witterungsverhältnissen oder
aus sonstigen wichtigen, von der Betreiberin nicht zu vertretenden, Gründen (z. B. amtliche
Unwetterwarnung, höhere Gewalt, Wartungsarbeiten) zu schließen. Die Nutzer werden hierüber
unverzüglich informiert. Bereits von ihnen entrichtete Nutzungsgebühren werden zurückerstattet. Die
Rückerstattung erfolgt unverzüglich. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die
Nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit von Seiten der Betreiberin vorliegt, ausgeschlossen.
II. Zugangsvoraussetzungen
1. Hunde müssen über die erforderlichen Impfungen verfügen, d. h. über einen den aktuellen
veterinärmedizinischen Leitlinien entsprechenden ausreichenden Impfschutz, insbesondere
gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut. Sie müssen frei von
ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein. Der Nutzer muss einen aktuellen Impfpass
vorweisen können und versichert mit dem Betreten der Wiese, dass diese Voraussetzungen
vorliegen. Für Schäden, die durch Parasitenbefall oder ansteckende Krankheiten verursacht
werden, haftet der Hundehalter. Der Hund muss sich in einem guten gesundheitlichen Zustand befinden.
2. Für die Hunde muss eine Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen. Der
Nutzer muss eine gültige Hundehaftpflichtversicherung vorweisen können und versichert mit
dem Betreten der Wiese, im Besitz einer solchen Haftpflichtversicherung zu sein. Liegt kein
Versicherungsschutz vor, haftet der Hundehalter voll für entstandene Schäden.
3. Läufige Hündinnen dürfen das Gelände nicht betreten. Bei nicht rechtzeitig erkannter
Läufigkeit übernehmen wir im Falle eines Deckaktes keine Haftung.
4. Die Hunde müssen im gemeinsamen Freilauf mit anderen Hunden sozialverträglich sein
und über einen gewissen Grundgehorsam verfügen. Die Hunde müssen ordnungsgemäß bei der
jeweiligen Gemeinde/Stadt angemeldet sein. Ggf. kann auch eine Abschrift des Hundesteuer-
bescheides bei Anmietung der Hundewiese durch die Betreiberin gefordert werden. Hunde, denen
eine Maulkorbpflicht behördlich auferlegt wurde, haben diesen auf der Hundewiese zu tragen. Auch
bei diesen Hunden wird eine Sozialverträglichkeit zu Menschen und/oder Hunden vorausgesetzt.
5. Die Verwendung von tierschutzwidrigem Zubehör, durch welches Schmerzen, Leiden oder
Schäden entstehen können, führen zum sofortigen Ausschluss von der Nutzungsmöglichkeit
der Hundewiese. Dies betrifft z. B. Elektroreizgeräte, Stachelhalsbänder, Würgehalsbänder
ohne Zugstopp, Erziehungsgeschirre mit Zugwirkung unter den Achselhöhlen oder der
Nierengegend etc.
Zusatz: Die Befestigung einer Schleppleine am Halsband ist auf der Hundewiese ausdrücklich
untersagt. Eine Schleppleine muss am Geschirr befestigt sein.
6. Die Anwendung von aversiven Erziehungsmethoden, die z. B. auf Schreck- oder
Schmerzreiz setzen führen zum sofortigen Ausschluss von der Nutzungsmöglichkeit der
Hundewiese.
Dies betrifft
- Erziehungshalsbänder mit automatischem Auslöser (z. B. Sprüh-Halsbänder)
- das gezielte Anspritzen von Hunden mit Wasser oder das Werfen von Gegenständen auf
oder neben Hund mit dem Zweck, das gezeigte Verhalten zu unterbrechen
- einschüchternde Maßnahmen gegenüber Hunden (wie z. B. Anschreien oder Bedrohung
durch Körpersprache)
- körperliche Handlungen, die bewusst erschrecken oder schmerzen (wie. z. B. Kneifen)
- Das gilt auch ganz ausdrücklich für Trainer, die auf der Hundewiese Training
durchführen, auch wenn diese Trainingsmethode im Einverständnis mit dem Kunden
stattfindet. Handlungen gegen das Tierschutzgesetz werden nicht geduldet!
7. Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und
Zugangsvoraussetzungen, insbesondere für das Vorhandensein einer entsprechenden
Haftpflichtversicherung, obliegt ausschließlich dem Nutzer. Er hat ausschließlich selbst den
Versicherungsschutz für den/die mitgeführten Hund/e zu überprüfen und sicherzustellen. Die
Betreiberin der Hundewiese trifft diesbezüglich keine konkrete Nachforschungs-,
Befragungs- oder Überprüfungspflicht. Sie kann aber die Vorlage eines entsprechenden
Nachweises verlangen. Der Nutzer ist für die gesetzeskonforme Haltung und den
gesundheitlichen Zustand seines Tieres selbst verantwortlich.
8. Kinder und Jugendliche dürfen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres die Wiese nur in
Begleitung einer volljährigen Begleitperson nutzen, auf die von den Eltern die
Erziehungsberechtigung für die Dauer des Besuches der Hundewiese übertragen wurde. Ihnen obliegt
die alleinige Aufsichtspflicht über die Minderjährigen. Die Kinder sind stets im Auge zu behalten. Die Trainingsgeräte sind kein
Kinderspielzeug. Die Gefahr, die von Hunden ausgehen kann, ist nicht zu unterschätzen (sei es aus Angst durch schlechte
Erfahrungen, schlichter Unwillen Kindern gegenüber oder auch das versehentliche Umrennen im
Spiel). Die Wiese ist ein Trainings- oder Freilaufgelände für Hunde, kein Spielplatz für Kinder. Sie
haben in Reichweite ihrer Eltern bzw. der befugten Aufsichtsperson zu bleiben. Kontakt von Kindern
zu fremden Hunden ist nur nach Einwilligung des jeweiligen Hundehalters erlaubt. Schreien, rennen,
rumtoben und sonstiges normales Kinderverhalten kann bei Hunden Jagd- und Beutereflexe auslösen
und ist daher auf der Wiese nicht gestattet und somit zu unterlassen. Steine, Baumstämme und sämtlichen anderen
Elemente sind ausschließlich für die Benutzung durch Hunde konzipiert und nicht für Menschen (egal
welchen Alters)!
9. Bei Vorliegen einer amtlichen Unwetterwarnung darf die Wiese nicht betreten werden.
10. Bei Dunkelheit muss die Wiese verlassen werden.
11. Das Betreten der Wiese darf ausschließlich unter Nutzung des Codes am Eingangssystem erfolgen.
III. Verhalten auf der Wiese
Ich bitte alle Nutzer um einen angemessenen und respektvollen Umgang miteinander. Wer die Wiese gemietet hat,
darf über die weiteren Hunde bestimmen und diese zulassen oder nicht. Es gilt weiterhin die Höchstanzahl von 4 Hunden.
1. Aggressives Verhalten von Menschen wird von der Betreiberin nicht geduldet und führt zu einem
sofortigen Platzverweis, welcher je nach Schwere des Falls zu einem befristeten oder endgültigen
Hundewiesenverbot führen kann. Hierzu zählen etwa verbale Attacken, körperliche Übergriffe oder
aggressives Verhalten gegenüber dem eigenen oder fremden Hund wie schlagen, schütteln oder
treten aber auch anderen Menschen gegenüber. Diesbezügliche Beobachtungen sind der Betreiberin
umgehend mitzuteilen.
2. Das Gelände ist so zu verlassen, wie sie vorgefunden wurde. Jeder Nutzer ist verantwortlich dafür,
dass das Gelände ordentlich und sicher verlassen wird. Hundekot ist in den dafür vorgesehenen
Mülleimer zu entsorgen. In diesem Mülleimer ist ausschließlich Hundekot zu entsorgen. Sonstiger
Müll muss wieder mit nach Hause genommen und privat entsorgt werden. Es ist verboten, die
Hundewiese als Toilette für Menschen zu nutzen. Ebenso ist Grillen verboten. Sollten Glasflaschen mit
auf das Gelände gebracht werden, so ist darauf zu achten, dass ein Bruch des Glases verhindert wird.
Sollte dennoch Glas zu Bruch gehen, so sind sämtliche Glasscherben durch den Nutzer sofort zu
entfernen und zu entsorgen. Die Hundewiese dient ausschließlich als „Freilauffläche für Hunde“.
3. Das Gelände ist zeitig so zu verlassen, dass der Folge-Nutzer pünktlich mit seinem Hund
das Gelände betreten kann, spätestens jedoch 5 Minuten vor der vollen Stunde. Nutzer der
folgenden Stunde haben vor Beginn ihrer Nutzungszeit den Eingangsbereich freizuhalten,
um das Verlassen des Geländes durch den Vor-Nutzer nicht zu behindern oder zu
erschweren.
4. Die Betreiberin macht auf die Verletzungsgefahr durch Halsbänder (auch jede Art von
Parasitenhalsbändern) und Geschirre aufmerksam, wenn mehrere Hunde im Freilauf auf
dem Gelände sind. Die Hunde dürfen nicht mit einer Leine oder Ähnlichem am Zaun befestigt
werden. Das Ableinen hat erst auf der Hundewiese zu erfolgen, damit kein Hund auf die
Straße laufen kann.
5. Im Zugangsbereich zur Hundewiese (auf dem Weg und insbesondere vor dem Eingang) muss
der Hundeführer jederzeit Kontrolle über seinen Hund haben, hier gilt also Leinenpflicht.
6. Die Wiese ist aufgrund der vielen Hunde sehr sorgfältig sauber zu halten. Hundewiesennutzer
haben darauf zu achten, dass der Kot ihrer Hunde (und Übersehenes) unverzüglich und
ordnungsgemäß entsorgt wird. Sie finden hierzu auf dem Gelände auch entsprechende
Tüten, mit der diverse Hinterlassenschaften in den dafür vorgesehenen Müllbehälter
geworfen werden können. Hunde mit Durchfallerkrankungen etc. dürfen nicht auf die Hundewiese.
7. Buddeln auf dem Gelände ist zu unterbinden. Sollte ein Hund unbemerkt beginnen, ein
Loch zu buddeln, ist dieses durch den Tierhalter bzw. Hundeführer umgehend wieder zu
schließen. Buddellöcher stellen ein hohes Unfallrisiko für Mensch und Hund dar. Buddeln im
Bereich des Zaunes ist sofort zu unterbinden!
8. Der Tierhalter bzw. Hundeführer hat jederzeit dafür zu sorgen, dass durch seinen Hund
andere Nutzer der Wiese nicht belästigt oder gefährdet werden.
9. Das Mitbringen von Holzstöcken und Ästen auf die Hundewiese ist verboten. Beim Mitbringen
von Spielzeug ist darauf zu achten, dass es nicht zu Streitigkeiten oder Ressourcenverhalten unter
den Hunden kommt. Auch Jagdsequenzen unter den Hunden sowie Raufereien sind sofort zu unter-
binden. Jeder Tierhalter bzw. Hundeführer hat die Aufsichtspflicht über seinen Hund. Es gibt
keine Aufsicht von Seiten der Betreiberin. Er ist verpflichtet, seinen Hund über den
gesamten Besuchszeitraum im Auge zu haben und zu erkennen, wenn es bedrohlich wird.
Auch im Fall eines kurzen und meist harmlosen Scheinkampfes anderer Hunde ergreifen Sie
bitte Maßnahmen, um die Situation zu entschärfen. Situationen wie Mobbing, heftiges
Hetzen, Drohfixieren, ständiges Dominieren, Beißattacken usw. sind im Vorfeld zu
unterbinden. Die Grundsätze tierschutzgerechten Verhaltens sowie einer gewaltfreien
Hundeerziehung sind jederzeit einzuhalten.
10. Auf dem gesamten Gelände herrscht Alkohol- und Rauchverbot sowie ein Verbot offenes Feuer zu machen.
Dieses bezieht sich auf das gesamte Gelände sowie den Parkplatz.
11. Löcher im Zaun oder andere Beschädigungen sind umgehend zu melden. Kann eine
akute Gefährdung nicht ausgeschlossen werden, muss der Schädiger sich selbst unverzüglich um eine
Absicherung kümmern und andere Nutzer sofort warnen.
12. Die Betreiberin hält als Service in den warmen Sommermonaten eine Trinkmöglichkeit für die
Hunde bereit. Es liegt generell in der Verantwortung der Hundehalter ausreichend frisches
Trinkwasser für den eigenen Hund selbst mitzubringen.
IV. Haftung und Haftungsausschluss
1. Die Betreiberin trifft regelmäßig die notwendigen Vorkehrungen, um Gefahrenquellen auf
der Wiese zu vermeiden und zu beseitigen. Sie haftet für einen Schaden, der aus einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung der Betreiberin oder auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen der Betreiberin beruht. Die Haftung für Personenschäden ist ausgeschlossen.
Im Übrigen ist die Haftung der Betreiberin wegen anfänglicher oder nachträglicher Mängel der
umzäunten Hundewiese oder wegen einer Verletzung vertraglicher oder sonstiger Pflichten
ausgeschlossen. Dies gilt für jegliche Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund. Der Ausschluss
umfasst insbesondere die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel, die
Verschuldenshaftung für nachträgliche Mängel, die Haftung wegen einer positiven Vertragsverletzung
und Ersatzpflichten nach außervertraglichen Haftungsregeln, z. B. nach § 823 BGB.
2. Das Gelände ist umzäunt und bietet einen gewissen Schutzraum für Hunde. Es wird aber
keine Garantie vor Ausbruch und Weglaufen der Tiere übernommen. Jeder Hundehalter hat die Aufsichts-
pflicht über seinen Hund.
3. Es wird keine Haftung für verloren gegangene Gegenstände übernommen.
4. Soweit ein Verstoß gegen die unter Ziff. I bis III aufgeführten Voraussetzungen und
Obliegenheiten des Nutzers die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen durch ihn
ausschließt oder einschränkt, sind Ansprüche gegen die Betreiberin ausgeschlossen, soweit
für auftretende Beeinträchtigungen nicht die Verletzung von Pflichten der Betreiberin
ursächlich oder mitursächlich sind.
5. Soweit der Nutzer durch Verletzung der vorstehenden Pflichten und Obliegenheiten die
vertragsgemäße Nutzung der Hundewiese und/oder sich oder andere Nutzer und/oder Dritte
erheblich gefährdet oder beeinträchtigt, ist die Betreiberin berechtigt, den Nutzer nach den
Bestimmungen von Ziff. V. von der Nutzung der Hundewiese auszuschließen.
6. Die Betreiberin behält sich vor, den Zugang zum Gelände aufgrund von Witterungsverhältnissen
(amtliche Unwetterwarnung) oder aus sonstigen wichtigen, von der Betreiberin nicht zu
vertretenden, Gründen (z. B. amtliche Unwetterwarnung, Wartungsarbeiten) zu
schließen. Die Nutzer werden hierüber unverzüglich informiert. Bereits von ihnen entrichtete
Nutzungsgebühren werden zurückerstattet. Die Rückerstattung erfolgt unverzüglich. Weitergehende
Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Seiten der Betreiberin vorliegt,
ausgeschlossen.
7. Wird die Nutzung der Hundewiese aus einem Grund nicht in Anspruch genommen, der in der
Sphäre des Nutzers liegt (z. B. Unwohlsein, Krankheit, andere Termine, Urlaub), so hat er keinen
Anspruch auf anteilige Erstattung der Nutzungsgebühr, wenn die Betreiberin das Gelände zum
vertragsgemäßen Gebrauch zur Verfügung stellen konnte. Der Zugangscode darf nicht an andere
Nutzer weitergegeben werden. Absagen müssen 48 Stunden vor dem Zugangstermin erfolgen, da ansonsten
die Nutzungsgebühr fällig wird.
8. Schäden am Eigentum der Betreiberin durch den Hund hat der Tierhalter zu tragen. Für
Schäden die der Hund an Dritten (Hunden, Menschen oder Sachen) verursacht, haftet der
Eigentümer des Tieres. Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Schaden, der einem Dritten
durch den Hund entstanden ist, verschuldensunabhängig zu ersetzen. Falls es zu Verletzungen bzw.
Schäden gekommen ist, so sind die Kontaktdaten der Beteiligten vor Verlassen der Hundewiese
zwingend auszutauschen.
V. Ausschluss von Nutzern und Folgen von Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen
1. Nutzer, die den vertragsgemäßen Gebrauch der Hundewiese stören und sich nicht an die
Nutzungsbedingungen der Betreiberin halten, können von der Betreiberin ausgeschlossen
werden. Der Ausschluss kann je nach Schwere des Verstoßes zu einem befristeten oder
endgültigen Wiesenverbot führen.
2. Insofern kann die Betreiberin den Nutzungsvertrag fristlos kündigen, wenn die
Anwesenheit des Nutzers aufgrund des Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen für die
Betreiberin und/oder die anderen Nutzer nicht mehr zumutbar ist. Eine Abmahnung ist nicht
erforderlich.
3. Der Betreiberin steht in diesen Fällen die Nutzungsgebühr weiter zu, soweit sich nicht
ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Leistungen
ergeben. Schadensersatzansprüche der Betreiberin bleiben unberührt.
VI. Sicherheitshinweis
Es kommt leider immer wieder vor, dass auf bei Hundehaltern beliebten Wegen und Plätzen
Hunde-Giftköder ausgelegt werden. Daher weist die Betreiberin darauf hin, dass kein Hund
etwas vom Boden fressen sollte, was er nicht vom eigenen Hundeführer bekommen hat.
Zwar ist das Gelände umzäunt und abgeschlossen, es kann aber nicht vollständig ausgeschlossen
werden, dass derartige Giftköder auf das Gelände gelangen.
Die Betreiberin macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Nutzung der Elemente auf
der Hundewiese (Steine, Baumstämme, Hindernisse – Rutschgefahr bei Nässe!
Eigenbeweglichkeit der Hindernisse) komplett in der Verantwortung der Hundehalter selbst
liegt und diese ausdrücklich nicht für die Nutzung durch Menschen jeglichen Alters gedacht sind. Die
Elemente der Hundewiese sind keine Kinder-Spielgeräte! Diese Geräte sind nur für die Hunde be-
stimmt.
VII. Informationen zur Betreiberin
Betreiberin ist:
Nele Hoffmann
Mahlen 7
27324 Eystrup
Tel. 0170 8406770
©Nele Hoffmann Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.
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